AGB

1.Vertragsbschluss

1.1 Das Mitglied kann bei uns vor Ort nach Auswahl des gewünschten Tarifs und
Leistungsumfangs und Eingabe seiner persönlichen Daten einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) abgeben. Das Mitglied enthält unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist, den AGB.
Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der
Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,
Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

2.Leistungsumfang

2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen
Mitbenutzung der Einrichtungen und Fitnessräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im
Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen
werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen,
begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des
Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche
kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die
Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

3.Mitgliedsband

3.1 Das Mitglied erhält eine Mitgliedsband , die ihm den Zutritt zu den Fitnessräumen ermöglicht
und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Das Mitgliedsband darf nur von dem Mitglied
oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen
werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung
zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust von Mitgliedsband unverzüglich
bei uns zu melden.

3.2 Das Mitgliedsband ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in
unseren Fitnessräumen verwendbar. Das Mitglied kann das Mitgliedsband zu diesem Zweck
aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

4.Zahlung

4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten
Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten
Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen
Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln
oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Be-reicherung, wenn das Mitglied diese Absicht
mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

4.3. Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende
Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

5.Kündigung

Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen
ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der
Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

6.Haftung

6.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz,
groberFahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des
Vertragszweckserst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut
und vertrauendarf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte
Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbarenSchaden
beschränkt.

6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falleeiner schuldhaften
Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

7.Hausordnung

Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen
Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder
Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist
Folge zu leisten.

8.Unübertragbarkeit der Mitgliedschaften

8.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf
Dritte übertragbar.

8.2 Wir können bei Zugang zu den Fitnessräumen Identitätskontrollen anhand eines
Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei
uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kann, durchführen.

9. Änderungen dieser AGB

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der
Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen
Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzesund
Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde
liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall
mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail
über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir
das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

10.Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission
stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit,
die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

11.Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als
datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen
personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich
einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des
Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir
verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit
den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der
DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den
Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.